Kategorie: Ratgeber

Was bedeutet „besenrein“ übergeben?

„Besenrein“ ist einer der häufigsten Begriffe bei Wohnungsübergaben – und einer der meist missverstandenen. Wir erklären, was er bedeutet und was er ausdrücklich nicht umfasst.

Ob im Mietvertrag, bei der Wohnungsübergabe oder im Angebot einer Entrümpelungsfirma – der Begriff „besenrein“ taucht ständig auf. Doch was genau ist damit gemeint?

Die Definition

Besenrein bedeutet, dass eine Wohnung, ein Haus oder ein Keller vollständig geräumt und grob gesäubert übergeben wird – so, als hätte man einmal mit dem Besen durchgekehrt. Alle Möbel, Gegenstände und Abfälle sind entfernt, grober Schmutz und Staub beseitigt.

Was gehört zu einer besenreinen Übergabe?

  • Vollständige Räumung aller Räume, inklusive Keller, Dachboden und Nebenräumen
  • Entfernen von grobem Schmutz, Staub und Ablagerungen
  • Ausfegen der Böden
  • Entsorgung von Sperrmüll und Restabfällen

Was besenrein ausdrücklich NICHT bedeutet

  • Keine Grundreinigung mit Wischen, Fensterputzen oder Entkalken
  • Keine Beseitigung von Flecken, Kalkablagerungen oder eingebrannten Verschmutzungen
  • Keine Reparatur von Schäden an Wänden, Böden oder Einrichtungen
  • Kein Entfernen fest verbauter Elemente wie Teppichböden oder Einbauschränke, sofern nicht vertraglich vereinbart

Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Viele Streitigkeiten bei Wohnungsübergaben entstehen genau an dieser Stelle: Der Vermieter erwartet eine Grundreinigung, der Mieter hat nur besenrein geräumt. Ein Blick in den Mietvertrag schafft hier Klarheit – häufig ist „besenrein“ explizit als Mindestanforderung festgehalten.

Unser Service: Auf Wunsch übernehmen wir bei jeder Entrümpelung in Velbert und Umgebung nicht nur die besenreine Räumung, sondern auf Anfrage auch eine zusätzliche Grundreinigung, damit die Übergabe reibungslos verläuft.

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